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Was tun im Trauerfall?

Wenn jemand stirbt, stehen die Hinterbliebenen vor vielen Fragen, Aufgaben und Entscheidungen. Wir helfen Angehörigen dabei, alle wichtigen Verpflichtungen im Überblick zu behalten und einen würdevollen Abschied für den Verstorbenen zu gewährleisten.

Was ist sofort zu tun?

  • Auf jeden Fall ist ein Arzt zu rufen, der den Tod eindeutig feststellt. Sofern Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen können, steht Ihnen ein Notarzt unter der 112 oder der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Diesen erreichen Sie unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117. Weitere Dienste finden Sie in den örtlichen Tageszeitungen und Amtsblättern.

Welche Dokumente werden im Original benötigt?

  • Personalausweis des Hinterbliebenen
  • bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Stammbuch oder Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Stammbuch oder Eheurkunde, Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Stammbuch, Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
  • bei Verheirateten: letzte Rentenbelege von beiden Ehepartnern
  • bei Verwitweten: letzte Rentenbelege aller Renten
  • bei Ledigen und Geschiedenen: letzten Rentenbescheid aller Renten
  • Totenscheine
  • Generalvollmacht oder Ähnliches
  • per. Anziehsachen, Baumwolle, keine Schuhe und Gürtel
Liste zum Download

Vorsorge für den Trauerfall

Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Sie Ihre spätere Bestattung selbst. Sie legen Details über Bestattungsart und -ort, über Trauerfeier, Blumenschmuck und Musik fest. Wir beraten Sie, welche Wünsche sich in welcher Form umsetzen lassen – und garantieren die Erfüllung Ihres Willens. Mit einer Bestattungs­vorsorge nehmen Sie Verantwortung wahr, für sich und Ihre Angehörigen, für Menschen, die Ihnen nahestehen.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen.

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. 


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn der Tod zu Hause eintritt?

Auf jeden Fall ist ein Arzt zu rufen, der den Tod eindeutig feststellt. Sofern Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen können, steht Ihnen ein Notarzt unter der 112 oder der Kassen­ärztliche Bereitschafts­dienst zur Verfügung. Diesen erreichen Sie unter der bundes­einheit­lichen Rufnummer 116 117. Weitere Dienste finden Sie in den örtlichen Tageszeitungen und Amtsblättern.

Wie lange darf der Verstorbene zu Hause verbleiben?

Sofern Sie in aller Ruhe von dem Verstorbenen Abschied nehmen wollen, kann dieser bis zu 24 Stunden zu Hause verbleiben. (§ 16 Abs. 1 SächsBestG) Eine Ausnahme bildet hierbei beispielsweise die Beschlagnahmung des Verstorbenen durch die Polizei oder der Arzt hat vor Ort nur eingeschränkte Möglichkeiten seine Untersuchungen auszuführen.

Darf ich die Urne zu Hause behalten oder auf meinem Grundstück beisetzen?

Nein - In Sachsen gilt derzeit die sogenannte „Friedhofspflicht“. Eine Beisetzung ist nur auf Friedhöfen, ausgewiesenen Bestattungs­plätzen und in seltenen Fällen auch Kirchen zulässig. (§ 1 sowie § 18 Abs. 1 SächsBestG)

Wer bezahlt die Ausstellung der Todesbescheinigung?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen enden automatisch mit dem Tod. Somit ist die Ausstellung der Todes­bescheinigung und die damit verbundene Leichenschau eine privatärztliche Leistung und wird entsprechend abgerechnet. Sie ist von demjenigen zu begleichen, welcher auch die Bestattungs­kosten zu tragen hat. Dieser kann sich diese aus dem Erbe oder sonstigen in Frage kommenden Dritten ersetzen lassen. (§ 11 Abs. 4 SächsBestG)

Wann soll ich Sie verständigen?

Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, können Sie uns eine entsprechende Vorab-Information geben. Gern nennen wir Ihnen Rufnummern und Ansprech­partner für die notwendige Leichen­schau oder informieren den Arzt selbst. Es genügt aber auch zu warten, bis der Arzt die Todes­bescheinigung ausgestellt hat. Vorher sind uns die Hände gebunden, was hygienische Versorgung des Verstobenen und Überführung betrifft.

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