Wenn jemand stirbt, stehen die Hinterbliebenen vor vielen Fragen, Aufgaben und Entscheidungen. Wir helfen Angehörigen dabei, alle wichtigen Verpflichtungen im Überblick zu behalten und einen würdevollen Abschied für den Verstorbenen zu gewährleisten.
Was ist sofort zu tun?
Welche Dokumente werden im Original benötigt?
Vorsorge für den Trauerfall
Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Sie Ihre spätere Bestattung selbst. Sie legen Details über Bestattungsart und -ort, über Trauerfeier, Blumenschmuck und Musik fest. Wir beraten Sie, welche Wünsche sich in welcher Form umsetzen lassen – und garantieren die Erfüllung Ihres Willens. Mit einer Bestattungsvorsorge nehmen Sie Verantwortung wahr, für sich und Ihre Angehörigen, für Menschen, die Ihnen nahestehen.
Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen.
Vorsorgevertrag
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten.
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich tun, wenn der Tod zu Hause eintritt?
Auf jeden Fall ist ein Arzt zu rufen, der den Tod eindeutig feststellt. Sofern Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen können, steht Ihnen ein Notarzt unter der 112 oder der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Diesen erreichen Sie unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117. Weitere Dienste finden Sie in den örtlichen Tageszeitungen und Amtsblättern.
Wie lange darf der Verstorbene zu Hause verbleiben?
Sofern Sie in aller Ruhe von dem Verstorbenen Abschied nehmen wollen, kann dieser bis zu 24 Stunden zu Hause verbleiben. (§ 16 Abs. 1 SächsBestG) Eine Ausnahme bildet hierbei beispielsweise die Beschlagnahmung des Verstorbenen durch die Polizei oder der Arzt hat vor Ort nur eingeschränkte Möglichkeiten seine Untersuchungen auszuführen.
Darf ich die Urne zu Hause behalten oder auf meinem Grundstück beisetzen?
Nein - In Sachsen gilt derzeit die sogenannte „Friedhofspflicht“. Eine Beisetzung ist nur auf Friedhöfen, ausgewiesenen Bestattungsplätzen und in seltenen Fällen auch Kirchen zulässig. (§ 1 sowie § 18 Abs. 1 SächsBestG)
Wer bezahlt die Ausstellung der Todesbescheinigung?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen enden automatisch mit dem Tod. Somit ist die Ausstellung der Todesbescheinigung und die damit verbundene Leichenschau eine privatärztliche Leistung und wird entsprechend abgerechnet. Sie ist von demjenigen zu begleichen, welcher auch die Bestattungskosten zu tragen hat. Dieser kann sich diese aus dem Erbe oder sonstigen in Frage kommenden Dritten ersetzen lassen. (§ 11 Abs. 4 SächsBestG)
Wann soll ich Sie verständigen?
Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, können Sie uns eine entsprechende Vorab-Information geben. Gern nennen wir Ihnen Rufnummern und Ansprechpartner für die notwendige Leichenschau oder informieren den Arzt selbst. Es genügt aber auch zu warten, bis der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat. Vorher sind uns die Hände gebunden, was hygienische Versorgung des Verstobenen und Überführung betrifft.
Inhaberin: Antje Müller
Culitzscher Straße 16
08112 Wilkau-Haßlau
Tag und Nacht für Sie erreichbar
0375 - 67 11 72
E-Mail: bestattung-heinzmueller@t-online.de
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8:00-16:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung.